Anmeldung / Registrierung
In Deutschland müssen Hühner angemeldet und registriert werden.
Alle Halter von Geflügel (sowie Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Gehegewild und Bienen) sind generell verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden und diese somit dort zu registrieren. Dies dient der Registrierung im Tierseuchenfall wie bspw. beim Ausbruch der Vogelgrippe/H5N1.
Außerdem müssen die Tiere beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden, wobei ein “Bestand” bereits mit der Haltung eines einzigen Tieres beginnt.
Jeder Privathalter ist zudem verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen, in dem alle Zu- und Abgänge von Tieren in seinem Bestand vermerkt werden.