Impfung
Impfung gegen ND - unerlässlich !
In Deutschland besteht für jeden (auch privaten) Hühnerhalter eine Impfpflicht gegen die Newcastle Disease (kurz: ND, atypische Geflügelpest, anzeigepflichtige Seuche!). Wir weisen euch hiermit darauf hin, dass diese Impfpflicht ernst genommen werden muss und eine regelmäßige Impfung eurer Hühner unerlässlich ist.
Dies dient natürlich in erster Linie dem Schutz eurer Tiere. Nicht zu unterschätzen sind aber auch mögliche Folgen durch Schadenshaftung, die euch treffen könnten, wenn in eurer Region oder in Eurem Hühnerbestand ND ausbrechen sollte und Eure Hühner nicht nachweisbar vorschriftsgemäß geimpft wurden.
Die Impfung gegen ND muss einmal jährlich als Injektion oder alle 6 Wochen in Form einer Trinkwasserimpfung durchgeführt werden und wird von einem Tierarzt bescheinigt. Diese Bescheinigungen solltet ihr zusammen mit eurem Bestandsbuch gut aufbewahren.
Sowohl über die Durchführung als Trinkwasserimpfung als auch über die Möglichkeit der Impfung als Injektion berät euch euer Tierarzt.
Leider gibt es den Trinkwasser- Impfstoff nur in Dosierungsformen für minimal 1000 Hühner. Die richtige Dosierung für eure privaten Bestände erklärt Euch der Tierarzt. Einige Tierarztpraxen bieten aus diesem Grund auch feste, regelmäßige Trinkwasser-Impftermine für ihre Patienten an.
Auch Geflügelzuchtvereine bieten oft regelmäßige Trinkwasser- Impftermine an, denen man sich anschließen kann.
Die Hühner, die wir euch vermitteln, wurden in den Aufzuchtbetrieben gegen ND und auch noch gegen weitere Viruserkrankungen geimpft, für die eine Impfpflicht nur für gewerbliche Massentierbetriebe, nicht aber für private Haltungen gilt.
Die Impfung gegen ND könnt ihr im gewohnten Rhythmus eures schon vorhandenen Bestandes weiterführen. Sollten es eure ersten Hühner sein, empfehlen wir eine erstmalige Impfung circa 4 Wochen nach Aufnahme.