Rechtliches
Wir müssen bei begründeter Nachfrage durch entsprechende Behörden nachweisen können, wohin bzw. an wen welche Anzahl an Hennen vermittelt wurden.
Deswegen führen unsere Ansprechpartner “Buch” über die Vermittlungen, d.h. Hennen können und werden nur unter Angabe von vollständigem Namen und Adresse der aufnehmenden Personen und nur mit Schutzvertrag vermittelt.
Dies dient natürlich außerdem der Sicherheit der vermittelten Tiere.
Hühner müssen angemeldet, registriert und geimpft werden
Wir weisen hiermit darauf hin, dass die durch uns vermittelten Hennen – wie alle “Nutz”-Tiere – von den neuen Besitzern sowohl beim zuständigen Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse anzumelden sind. Dies dient der Registrierung im Tierseuchenfall wie bspw. beim Ausbruch der Vogelgrippe/H5N1.
In Deutschland existiert außerdem eine Impfpflicht für Hühner (New Castle Disease Impfung), die von jedem Halter sehr ernst genommen werden sollte. Ausführliche Informationen zur ND-Impfung finden Sie hier.
In Österreich sind die Bestimmungen ähnlich, allerdings entfällt nach unseren Informationen dort die Impfpflicht für Privathalter (erst ab einem Bestand von 350 Tieren vorgeschrieben) sowie die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse (da eine solche Institution im Nachbarland nicht existiert).