Spendenkonto

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Rettet das Huhn e.V.


IBAN:  DE 80 4605 0001 0001 2700 40

BIC:     WELADED1SIE

Sparkasse Siegen


Wir sind ein gemeinnütziger, eingetragener Verein und arbeiten ehrenamtlich. Wir finanzieren unsere Arbeit für die Tiere nur aus euren Spenden, die ihr natürlich steuerlich absetzen könnt.

Spenden bis einschließlich 300 € mit vereinfachtem Spendennachweis:
Für Spenden bis
einschließlich 300 € kannst du ganz unkompliziert den vereinfachten Spendennachweis nutzen. In diesem Fall benötigst du keine Spendenbescheinigung von uns. Es reicht aus, den Betrag in deiner Steuererklärung anzugeben. Sollte dein Finanzamt im Rahmen einer Stichprobe einmal einen Nachweis anfordern (das kommt nur selten vor), genügt in der Regel dein Kontoauszug in Verbindung mit dem Dokument "Vereinfachter Spendennachweis"
.Diese Regelung ist gesetzlich vorgesehen und wurde eingeführt, um sowohl Finanzämter als auch gemeinnützige Organisationen zu entlasten.
 Auch unser Finanzamt empfiehlt dieses Vorgehen. Vielen Dank, dass du unsere Arbeit unterstützt.

Vereinfachten Spendennachweis downloaden

Spendensummen über 300 € (als Einzelbetrag) :
Bei Spendensummen
über 300 € (als Einzelbetrag) versenden wir automatisch eine Spendenbescheinigung (bitte gebt im Verwendungszweck eure Adresse an). Bei Spenden bis einschl. 300 € genügt den Finanzämtern der Kontoauszug als Beleg. Deswegen schicken wir zu unserer Entlastung bei Spenden unter 300 € die Bescheinigung nur auf ausdrücklichen Wunsch zu.
Zur Anforderung einer Spendenquittung nutzt bitte folgendes Formular: 
Spendenquittung anfordern

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Spenden bis einschließlich 300 € mit vereifachtem Spendennachweis:
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300 € kannst du ganz unkompliziert den vereinfachten Spendennachweis nutzen. In diesem Fall benötigst du keine Spendenbescheinigung von uns. Es reicht aus, den Betrag in deiner Steuererklärung anzugeben.  Sollte dein Finanzamt im Rahmen einer Stichprobe einmal einen Nachweis anfordern (das kommt nur selten vor), genügt in der Regel dein Kontoauszug in Verbindung mit dem Dokument "Vereinfachter Spendennachweis".
Diese Regelung ist gesetzlich vorgesehen und wurde eingeführt, um sowohl Finanzämter als auch gemeinnützige Organisationen zu entlasten.
Auch unser Finanzamt empfiehlt dieses Vorgehen. Vielen Dank, dass du unsere Arbeit unterstützt.

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Bei Spendensummen über 300 € (als Einzelbetrag) versenden wir automatisch eine Spendenbescheinigung (bitte gebt im Verwendungszweck eure Adresse an). Bei Spenden bis einschl. 300 € genügt den Finanzämtern der Kontoauszug als Beleg. Deswegen schicken wir zu unserer Entlastung bei Spenden unter 300 € die Bescheinigung nur auf ausdrücklichen Wunsch zu. Zur Anforderung einer Spendenquittung nutzt bitte folgendes Formular: